START: 01.11.2023

Sie haben noch keinen Winterdienst?

Jetzt schon an den Winter denken! 


Wir räumen und streuen für Sie

professionell, sauber und zuverlässig!

Infos zur FLATRATE weiter unten.

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Unsere Vorzüge


Direkt für Sie da 

Geben Sie uns die Verantwortung Ihrer Räum- und Streupflicht von November 2023 bis März 2024.

Wir sind für Sie auf den Straßen unterwegs. Bei Schnee und Eis erreichen Sie uns bis zu 24 Stunden täglich! Wir finden für jedes Problem eine Lösung und melden uns zeitnah bei Ihnen. Darüber hinaus bieten wir viele weitere Dienstleistungen an: z.B. Hausmeisterservice, Kurierdienste, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten usw.


Professionelle Services

Wir haben Erfahrung in Sachen Winterdienst und kennen auch die jeweiligen Gemeindesatzungen und rechtlichen Regelungen. Wenn Sie uns buchen, sichern Sie sich auch gegen Schadenersatzansprüche ab, da wir unsere Arbeit gewissenhaft und sorgfältig ausführen und im Notfall gut versichert sind. Wir sind anwaltlich angebunden und kennen auch die neuste Rechtsprechung.

Auch in Sachen Hausmeisterservice, Kurierdienste, Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten usw. können Sie sich auf unsere Erfahrung verlassen.

Qualitätsgarantie

Sie erhalten einen hochwertigen Service. Egal, was Sie bei uns in Auftrag geben oder buchen. Sparen Sie Zeit und Geld bei kalkulierbaren Kosten! Winterdienst: Wir streuen und räumen Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Hofe von privat mit besten Materialien. Gerne unterbreiten wir auch Firmen ein individuelles Angebot.

Übrigens: Wir sind Mitglied der
BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) und bei der HISCOX in München umfassend haftpflichtversichert.

Weitere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen außerdem zu fairen Preisen: Straßenbetriebsdienst, Straßenreinigung, Hausmeisterservice, Entsorgungs- und Reinigungsarbeiten, Kurier- und Lieferdienste, Handel mit KFZ und Fahrzeugteilen sowie An- und Verkauf (z.B. Dekoartikel, Trödel usw.). Auch verfügen wir über einen historischen, fast 40 Jahre alten Eiswagen ("Eis Toni") und eine Reisegewerbekarte.

Wir nehmen auch Aufträge von Kunden entgegen, die nur ein "kleines" Budget haben oder "nicht so viel" ausgeben können. Wir finden immer eine Lösung!

Auf uns können Sie sich verlassen!


Service auf hohem Niveau - darauf können Sie sich bei uns verlassen. Bei Siebenschläfer VIP Dienste steht der Servicegedanke an erster Stelle. Daher geben wir Ihnen unser Serviceverspechen.

UNSERE SERVICELEISTUNGEN


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DER WINTER VOR GERICHT - Sorgen Sie vor: Beachten Sie die Räum- und Streupflicht in den kalten Wintermonaten!

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen Ihrer Stadt, Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde!

Die Winterdienst-Bürger-Flatrate

Immer wieder landen Streitigkeiten rund um Eis und Schnee vor den deutschen Gerichten.

Vermieter und Grundstückseigentümer sollten beachten, dass ihnen in den meisten Fällen von Gesetzes oder Rechts wegen die allgemeine Räum- und Streupflicht übertragen wurde.

Wird diese verletzt und kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden, kann es für die verantwortliche Person teuer werden (sog. Verkehrssicherungspflicht).

Die winterliche Räum- und Streupflicht beruht auf der Verantwortlichkeit durch Verkehrseröffnung und setzt eine konkrete Gefahrenlage, das heißt eine Gefährdung durch Glättebildung bzw. Schneebelag voraus. Grundvoraussetzung für die Räum- und Streupflicht auf Straßen oder Wegen ist das Vorliegen einer allgemeinen Glätte. Das kann mehrfach im Monat in den kalten Wintermonaten vorkommen, sodass geräumt und gestreut werden muss.

Vielen Vermietern bzw. Grundstückseigentümern ist diese Verpflichtung nicht bewusst.


  • Es ist bei allgemeiner Glätte der Streupflicht nachzukommen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 12. Juni 2012, Az.: VI ZR 138/11; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 7. Dezember 2012, Az.: 1 U 3512/12)
  • Es ist bei voraussehbarer Glättebildung während der Nacht bereits vorbeugend zu streuen (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 26. November 2003, Az.: 21 U 38/03)
  • Verletzen Grundstückseigentümer bzw. Vermieter ihre Schneebeseitigungspflicht, können Betroffene Personen Schmerzensgeld verlangen, wenn sich diese infolgedessen durch einen Sturz verletzen (ständige Rechtsprechung).



Die Kosten für den Winterdienst können auf die Mieter umgelegt werden. Sie erhalten von uns immer eine Rechnung. Auch können unsere Kosten für den Winterdienst als "haushaltsnahe Dienstleistungen" vom Auftraggeber teilweise steuerlich abgesetzt werden. Melden Sie sich bei uns - wir beraten Sie gerne.


Wir sind Mitglied der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft)


Kostenloses Angebot

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